Information zum neuen NÖ Hundehaltergesetz

Hund

Sehr geehrte HundebesitzerInnen!


Am 1. Juni 2023 tritt die Novelle des NÖ Hundehaltergesetztes in Kraft.


Hiermit wollen wir Sie über die wichtigsten Maßnahmen kurz informieren:


Meldepflicht für alle ab 1. Juni 2023 neu angeschaffenen Hunde bei der örtlich zuständigen Gemeinde 

Verpflichtender „NÖ Hundepass“ (allgemeine Sachkunde) für Halterinnen und Halter von Hunden vor der Aufnahme einer Hundehaltung ab 1. Juni 2023 – Vorlage des NÖ Hundepasses bei der Meldung des Hundes (mit Nachfrist bis 6 Monate für die Vorlage) 

Einführung einer einheitlichen Haftpflichtversicherung (€ 725.000 pro Hund für Personen- und Sachschäden) für alle Hundehalterinnen und Hundehalter – Vorlage eines entsprechenden Nachweises bei der Meldung eines Hundes bei der Gemeinde 

Übergangsbestimmung: Nachweis der Haftpflichtversicherung bis zum 

1. Juni 2025 bei der Gemeinde für vor dem 1. Juni 2023 gehaltene Hunde 


Festlegung einer neuen Obergrenze zur Haltung von Hunden (5 Hunde) in einem Haushalt 


Nähere und weitere Informationen auf der Homepage der NÖ Landesregierung 

www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html

15.05.2023