Privatparkplatz Kuhheide

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Mit 1. Februar 2001 wurde der Privatparkplatz Kuhheide auf Grund eines einstimmigen Gemeinderatsbeschlusses in Betrieb genommen.
Grund für diese betriebswirtschaftliche Nutzung eines Privatgrundstücks der Gemeinde Gießhübl ist einerseits das hohe Verkehrsaufkommen an schönen Tagen, als auch die budgetäre Situation der Gemeinde, da sowohl durch die rigorose Sparpolitik des Bundes und des Landes Niederösterreich, als auch durch den Wegfall der Getränkesteuer und Werbeabgabe, Gießhübl weniger Mittel zur Erhaltung von Infrastrukturen, wie den Parkplatz Kuhheide zur Verfügung stehen.
 Der Parkplatz Kuhheide und dessen Erhaltung, wie zum Beispiel die Schneeräumung, sowie die dazu gehörigen Einrichtungen, wie WC - Anlagen für Wanderer, Beachvolleyballplatz, Fußballplatz und die Säuberung des Geländes durch Mitarbeiter der Gemeinde Gießhübl, verursachen jährlich Kosten, die von einer Gemeinde mit ca. 2.500 Einwohnern nicht mehr finanziert werden können.
 Nach einem langen Diskussionsprozess in mehreren Sitzungen des Gießhübler Gemeinderates wurde die Einhebung eines adequaten Entgeltes für die Benützung des Parkplatzes beschlossen, wie sie schon zur Zeit der Gründung des Naturparks Föhrenberge vorgesehen war, und bis vor 10 Jahren auch eingehoben wurde. Auch aufgrund der prekären Verkehrssituation an schönen Wochenenden musste der Gemeinderat Maßnahmen setzen, da, wie Sie vielleicht wissen, der Ort wegen des extrem hohen Verkehrsaufkommens von der Gendarmerie zeitweilig abgesperrt werden musste. Im Zuge der Errichtung des gebührenpflichtigen Parkplatzes Kuhheide wurde ein Parkleitsystem installiert, welches den Zustrom an auswärtigen Fahrzeugen zu anderen Parkplätzen umleiten soll, sobald der Parkplatz Kuhheide belegt ist. Um das Angebot für die Besucher des Naturparks Föhrenberge zu bereichern, wurde schon ein Beachvolleyballplatz errichtet, der allen Besuchern zur Verfügung steht.
 Das Angebot an Freizeiteinrichtungen in der Nähe des Parkplatzes wird in den nächsten Jahren weiter ausgebaut.

 

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Entgelte für die Benützung des Privatparkplatzes der Gemeinde Gießhübl 

Für das Abstellen eines mehrspurigen Kfzs sind folgende Entgelte zu entrichten:

Für die erste Stunde  € 2,-
Für jede weitere Stunde  € 1,-

Pro Tag maximal  € 10,-
Parkkarte für 2 Jahre  € 300,-
Parkkarte für Nebenwohnsitzer für 2 Jahre  € 150,-


 

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