Gemeinde Gießhübl
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Der Zivilschutz hat die Aufgabe, durch nichtmilitärische Maßnahmen insbesondere die Bevölkerung vor Natur- und von Menschen gemachten Katastrophen sowie Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Zum Zivilschutz gehören insbesondere - der Selbstschutz - die Warnung der Bevölkerung - der Schutzbau - die Aufenthaltsregelung (z.B. Evakuierungen)- der Katastrophenschutz (für denVerteidigungsfall)- Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut.Weitere Zivilschutztipps und Informationen zu Kursen finden Sie auf der Website des NÖZSV.
Zuständige Person:
Martin Bruckberger
17.10.2024 Zivilschutz
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